|
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
I. Anbieterinformation
II. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
III. Preise
IV. Zahlung
V. Lieferung und Lieferverzug
VI. Abnahme
VII. Sachmangel
VIII. Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz
IX. Datenschutz
X. Garantie
XI. Eigentumsvorbehalt
XII. Haftung
XIII. Gerichtsstand
I. Anbieterinformation
| Adresse |
Fetscher Car & Dacia Tuning
Logan Direkt Importeur
Weimersheimer Str. 18
91793 Alesheim |
| |
|
| Telefon |
+49 (0) 91 46 - 94 01 02 |
| Telefax |
+49 (0) 91 46 - 94 01 03 |
| E-Mail |
info< at >fetscher-car.de |
| |
|
| Vertretungsberechtigte |
Richard Fetscher |
| Steuernummer |
D-220/216/80013 |
| Ust-ID |
DE-201328651 |
Nach oben
II. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens
bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen,
die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen
bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder
die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers
aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
Nach oben
III. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe
inkl. Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis
für die Abholung in Alesheim. Die Kosten für
eine Anlieferung an einen anderen Ort innerhalb des Bundesgebietes werden
gesondert berechnet. Details werden in einem separaten Menüpunkt Anlieferung
bekanntgegeben. Bei einer Auslieferung in das Ausland können zusätzlich
zu den Versandkosten Zollgebühren anfallen. Es gelten die Preise
zum Zeitpunkt der Bestellung. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes
berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden
Preisanpassung.
Nach oben
IV. Zahlung
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die Zahlung kann nur per Überweisung, in bar oder mit LZB-Scheck
vorgenommen werden. Wird der Kfz-Brief dem Käufer zum Zweck der Zulassung
vor Abholung des Fahrzeuges übergeben, so muss das Fahrzeug zuvor
angezahlt werden. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung
vom Käufer geleistet. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht Erfüllungsstatt
angenommen. Bei Scheck zahlung gilt als Erfüllung die Gutschrift
auf dem Konto des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt,
bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegen- forderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungs-recht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Nach oben
V. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit auf den Bestellseiten
nichts anderes an gegeben ist, gilt eine Regellieferzeit von 90 Tagen.
Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert.
Über die Kosten der Anlieferung informiert Abschnitt III.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung
kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz
eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem
Verkäufer nach Ablauf der 6WochenFrist gemäß
Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer,
während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich,
so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von
mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Konstruktions oder Formänderungen, Abweichungen
im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen
oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder
der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes
Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte
hergeleitet werden.
Nach oben
VI. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen
geringeren Schaden nachweist.
Nach oben
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren
ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für
Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur
für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend
machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon
zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig,
hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung
des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
Nach oben
VIII. Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz
Bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort abgeschlossen
werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht. Innerhalb von 2 Wochen
nach Erhalt der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgangig gemacht
werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Das Rückgaberecht
wird durch Rücknahmeverlangen ausgeübt. Das Rücknahmeverlangen
muss per Mail, Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird aufgelöst und bereits geleistete
Zahlungen werden zurückgezahlt. Dies gilt nicht für bereits
erbrachte Dienstleistungen, wie z.B. die Anlieferung des Fahrzeugs. Der
Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies
gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung
der Sache zurückzuführen ist. Auf dieses Rückgaberecht
wird im Rahmen der Bestellung sowie in der Bestellbestätigung nochmals
deutlich hingewiesen.
Nach oben
IX. Datenschutz
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir Ihre
Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern
und verwenden. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Um Ihre Bestellung
abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den
jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter.
Nach oben
X. Garantie
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge
mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und TÜV abgenommen
auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler
abgestempeltes Garantieheft übergeben. Durch Tageszulassungen im
Ausland kann in Ausnahmefällen die Garantie bereits zu laufen begonnen
haben. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen
des Herstellerwerkes.
Nach oben
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf
Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer
vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber
hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den
Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich
darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert
des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf
Wunsch des Käufers, der nur unverüglich nach Rücknahme
des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des
Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen
Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten
der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere
oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer
über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
eine Nutzung einräumen.
Nach oben
XII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen,
der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer
beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer
für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers
bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen
des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen
des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
Nach oben
XIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen
des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
Nach oben
|